Information zur Abrechnung von Kleinmengen bei Verwiegungen
Liebe Kundinnen und Kunden,
ab sofort sind wir aufgrund unserer aktuellen Eichbescheide des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht verpflichtet, Ihnen bei der Anlieferung von Abfällen, die weniger als 200 kg pro Abfallfraktion wiegen, eine Entsorgungspauschale in Höhe von 20% des jeweiligen Einheitspreises (bezogen auf 1.000 kg) zu berechnen.
Die jeweiligen Eichbescheide können auf unserer Website unter dem Reiter „Downloads“ jederzeit eingesehen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Änderung unserer Verwiegepraxis und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Breitsamer Entsorgung-Recycling GmbH
