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Altholz AI

AVV-Nr.: je nach Herkunft, u. a. 15 01 03, 17 02 01

Beschreibung laut AVV:

Verpackungen aus Holz / Holz

 

Beschreibung:

Die Altholzkategorie AI beschreibt laut Altholzverordnung (AltholzV) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

 

Enthalten sein dürfen:

  • Möbel aus naturbelassenem Vollholz
  • Verschnitte & Abschnitte & Späne aus naturbelassenem Vollholz
  • Transportkisten & Verschläge & Obst- & Gemüse- & Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus naturbelassenem Vollholz
  • Paletten aus Vollholz (z.B. EURO-Paletten)
  • Industriepaletten aus Vollholz
  • Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
  • usw.

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • holzfremde Bestandteile (Kunststoff, Papier, Laminat, Glas, Schutt, Anhaftungen z. B. Dachpappe usw.)
  • beschichtetes, lackiertes, geleimtes Altholz (z. B. Schalhölzer, Spanplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Parkett, Deckenpaneele)
  • Holz mit schädlichen Verunreinigungen (u. a. Fehlböden)
  • mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz (u. a. Dachkonstruktionsholz)
  • usw.

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.