Altholz AI
AVV-Nr.: je nach Herkunft, u. a. 15 01 03, 17 02 01
Beschreibung laut AVV:
Verpackungen aus Holz / Holz
Beschreibung:
Die Altholzkategorie AI beschreibt laut Altholzverordnung (AltholzV) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Enthalten sein dürfen:
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz
- Verschnitte & Abschnitte & Späne aus naturbelassenem Vollholz
- Transportkisten & Verschläge & Obst- & Gemüse- & Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz (z.B. EURO-Paletten)
- Industriepaletten aus Vollholz
- Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
- usw.
Nicht enthalten sein dürfen:
- holzfremde Bestandteile (Kunststoff, Papier, Laminat, Glas, Schutt, Anhaftungen z. B. Dachpappe usw.)
- beschichtetes, lackiertes, geleimtes Altholz (z. B. Schalhölzer, Spanplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Parkett, Deckenpaneele)
- Holz mit schädlichen Verunreinigungen (u. a. Fehlböden)
- mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz (u. a. Dachkonstruktionsholz)
- usw.
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.