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Altholz AII

AVV-Nr.: je nach Herkunft, u. a. 15 01 03, 17 02 01

Beschreibung laut AVV:

Verpackungen aus Holz / Holz

 

Beschreibung:

Gemäß Altholzverordnung (AltholzV) fällt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz unter die Altholzkategrie AII. Davon ausgenommen sind Althölzer, die halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung aufweisen (z. B. PVC) oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden.

 

Enthalten sein dürfen:

  • beschichtetes, lackiertes, geleimtes Altholz (u. a. Schalhölzer, Spanplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Parkett, Deckenpaneele)
  • Verschnitte aus behandeltem Holz
  • Fehlböden, sofern nicht wesentlich verunreinigte Möbel aus naturbelassenem Vollholz
  • usw.

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • holzfremde Bestandteile (Kunststoff, Papier, Laminat, Glas, Schutt, Anhaftungen z. B. Dachpappe usw.)
  • Holz mit Schwermetallbelastung (z.B. Holzfenster, Fensterstöcke, Außentüren, Innentüren mit Bleiweiß lackiert)
  • Holz mit PAK-Belastung (z.B. Holzstöckelboden, Werkstatt- / Garagenböden, Bahnschwellen, Telefonmasten, Hölzer aus dem Garten- / Landschaftsbau)
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz (z. B. imprägniertes Holz, Dachkonstruktionsholz)
  • Holz mit schädlichen Verunreinigungen (u. a. Fehlböden)
  • usw.

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.