Anfrage Bestellung

PCB-haltige Bau- und Abbruchabfälle

AVV-Nr.: 17 09 02*

Beschreibung laut AVV:

Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 

Beschreibung:

Polychlorierte Biphenylehaltige Bau- und Abbruchabfälle (PCB) sind Weichmacher, die früher Verwendung fanden. Diese Stoffe sind nachweislich krebserregend und müssen speziel entsorgt werden.

 

Enthalten sein dürfen:

  • Fugen- / Dichtungsmassen
  • Bodenbeläge
  • Farbanstrich-Fräsgut
  • Beton / Ziegel / Putz mit Farbanstrich
  • Isolierverglasungen

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Fremd- / Störstoffe
  • PCB-haltige Kleinkondensatoren
  • Anhaftungen
  • Boden und Erde
  • Kunststoff wie Plastik
  • Steine
  • Wurzeln
  • Äste
  • Holz
  • Papier / Pappe / Kartonagen
  • Bauschutt
  • Haus – / Restmüll
  • Kehricht

 

Annahme / Stückigkeit:

  • max. Kantenlänge von 0,15 m
  • das Material ist AG-seitig in max. 120 l-Kunststoffdeckelfässern mit einem max. Fassgewicht von 50,00 kg / Fass zu verpacken
  • der Transport erfolgt als ADR-Sondertransport mittels 7,50 t-Kastenwagen (max. Zuladung: 3,00 t)

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.