Kleber / Dichtmasseabfälle
AVV-Nr.: 08 04 09*
Beschreibung laut AVV:
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Beschreibung:
Klebstoffe und Dichtungsmassen
Enthalten sein darf:
- Klebstoffe
- Dichtungsmassen
- Epoxidharz
- EP-Harze
- Epoxid Kunstharz
- Konstruktions-Klebstoff
- GießharzI
Nicht enthalten sein darf:
- Härter für Farben / Lacke
- Säuren od. Laugen
- Reinigungsmittel
- Spraydosen (Druckgaspackungen)
Annahme / Stückigkeit:
- Sammlung erfolgt AG-seitig in Fässern (30l oder 60l) mit einem Höchstgewicht von 30kg pro Faß
- Kleingebinde müssen in ADR zugelassene Gebinde überverpackt werden (zzgl. einem Chemikalienbindemittel) – es handelt sich um Gefahrgut!
ACHTUNG: keine Anlieferung an unseren Firmensitz möglich
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.