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Kleber / Dichtmasseabfälle

AVV-Nr.: 08 04 09*

Beschreibung laut AVV:

Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

 

Beschreibung:

Klebstoffe und Dichtungsmassen

 

Enthalten sein dürfen:

  • Klebstoffe
  • Dichtungsmassen
  • Epoxidharz
  • EP-Harze
  • Epoxid Kunstharz
  • Konstruktions-Klebstoff
  • Gießharz

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Härter für Farben / Lacke
  • Säuren oder Laugen
  • Reinigungsmittel
  • Spraydosen (Druckgaspackungen)

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Sammlung erfolgt AG-seitig in Fässern (30 l oder 60 l) mit einem Höchstgewicht von 30 kg pro Faß
  • Kleingebinde müssen in ADR zugelassene Gebinde überverpackt werden (zzgl. einem Chemikalienbindemittel) – es handelt sich um Gefahrgut!

ACHTUNG: keine Anlieferung an unseren Firmensitz möglich

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.