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Lösemittelgemische (Halogenhaltig)

AVV-Nr.: 14 06 02*

Beschreibung laut AVV:

andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische

 

Beschreibung:

andere Lösemittel und Lösemittelgemische in Gebinden, die Halogene und sonstige gefährliche Stoffe enthalten (Verbindungen mit Chlor, Brom oder Jod)

 

Enthalten sein dürfen:

  • Tetrachlorkohlenstoff
  • Chloroform
  • Trichlorfluormethan (FCKW)
  • Jodmethan
  • Bromtrifluormethan

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Säuren oder Laugen
  • Reinigungsmittel
  • Druckgaspackungen (Spraydosen)

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Sammlung erfolgt AG-seitig in Originalgebinden, Fässern oder Kanister
  • Die Gebinde müssen eine ADR Zulassung haben – es handelt sich um Gefahrgut!

ACHTUNG: lt. Annahmebedingung des Entsorgers max. Gewicht von 30kg pro Gebinde / keine Anlieferung an unseren Firmensitz möglich

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.