Bauschutt (schadstoffbelastet)
AVV-Nr.: 17 01 07
Beschreibung laut AVV:
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
Beschreibung:
- nur Kleinmengen < 1 m³
Enthalten sein dürfen:
- Bauschutte mit Kaminanteilen
- Bauschutte mit erhöhtem Schlackeanteil
- Fehlbodenschüttungen
- Beton mit Schlackeeinschlüssen
Nicht enthalten sein dürfen:
- Havarieschäden
- reine Schlackeanlieferungen
- Schutte mit KMF-Anhaftung
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Steine, Ziegel
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- => jeweils max. Kantenlänge von 0,30 m
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.