Baustoffe auf Gipsbasis
AVV-Nr.: 17 08 02
Beschreibung laut AVV:
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
Enthalten sein darf:
- Gipskarton
- Gipsputz
- Beton / Bauschutt mit Gipsputz
- Gipsdielen
- Gipsfaserplatten (Fermacell®)
Nicht enthalten sein darf:
- Anhaftungen
- Anstriche
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Platten
- lose Schüttung
- Bruchstücke
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.