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Beton, Bauschutt, Gasbeton mit Anhaftung / Anstrich

AVV-Nr.: 17 01 07

Beschreibung laut AVV:

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

 

Beschreibung:

  • teerfrei

 

Enthalten sein dürfen:

  • mit Anhaftungen z.B. Trennpapier / -folien, teerfreie Bitumenbahnen / Bitumenvergussmassen / Gussasphalt-Restanhaftungen, Kunststoffbeschichtungen, asbestfreie Teppich- / PVC-Bodenkleber, Heraklith®-Restanhaftungen, etc.
  • mit Anstrichen (z.B. teerfreie Bitumenvoranstriche / -kleberreste, etc.)

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • KMF-Anhaftungen
  • Kaminschutt
  • Schutt aus Bränden
  • Fehlbodenschüttung
  • Schlackesteine
  • Lösemittel- / Kraftstoffgeruch
  • potenziell schadstoffbelastet d.h. > Z0 EPP ohne Sortieraufwand
  • Sortieraufwand

 

Annahme / Stückigkeit:

  • ganze Steine, Ziegel
  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • => jeweils max. Kantenlänge von 0,30 m

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.