Beton, Bauschutt, Gasbeton mit Anhaftung / Anstrich
AVV-Nr.: 17 01 07
Beschreibung laut AVV:
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
Beschreibung:
- teerfrei
Enthalten sein dürfen:
- mit Anhaftungen z.B. Trennpapier / -folien, teerfreie Bitumenbahnen / Bitumenvergussmassen / Gussasphalt-Restanhaftungen, Kunststoffbeschichtungen, asbestfreie Teppich- / PVC-Bodenkleber, Heraklith®-Restanhaftungen, etc.
- mit Anstrichen (z.B. teerfreie Bitumenvoranstriche / -kleberreste, etc.)
Nicht enthalten sein dürfen:
- KMF-Anhaftungen
- Kaminschutt
- Schutt aus Bränden
- Fehlbodenschüttung
- Schlackesteine
- Lösemittel- / Kraftstoffgeruch
- potenziell schadstoffbelastet d.h. > Z0 EPP ohne Sortieraufwand
- Sortieraufwand
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Steine, Ziegel
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- => jeweils max. Kantenlänge von 0,30 m
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.