November 2019
Wichtige Information zur Entsorgung von Asbest, 15.11.2019
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Wichtige Informationen zur Entsorgung von Asbest
Werte Geschäftspartner,
heute möchten wir Sie auf wichtige Informationen bezüglich der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen aus Stadt & Landkreis München hinweisen:
Typ A: gebundene, asbesthaltige Abfälle i.S.v. Faserzementprodukten
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Faserzementfassadenplatten (Eternit ®), Faserzementwelldachplatten (Eternit ®), Asbestrohre, Faserzement-pflanztröge / -balkonkästen, etc.
- Das Material muss AG-seitig staubdicht in Big-Bag´s (mit Schlaufen und Beschriftung „Asbest“!) verpackt und die Einfüllöffnung mit Klebeband zugeklebt / verschlossen sein (vgl. Vorgaben der TRGS 519)
Typ B: nicht-gebundene bzw. leicht-gebundene Asbestabfälle
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Spritzasbest, asbesthaltiges Fräs- / Schleifgut, Asbeststäube, etc.
- Das Material muss AG-seitig in einem Kunststoffdeckelfass (max. 200l) gesammelt werden und dann gem. LAGA-Merkblatt M23 mit Zement hydraulisch verfestigt werden. Anschließend ist das Fass staubdicht in Big-Bag´s (mit Schlaufen und Beschriftung „Asbest“!) zu verpacken und die Einfüllöffnung mit Klebeband zuzugekleben / zu verschließen (vgl. Vorgaben der TRGS 519)
Für die Materialien der Typen A & B besteht eine Andienungspflicht (AWM / Annahmestelle Eitting) und die Entsorgung kann bis zu einer Menge von <20,00t/BV pro Jahr über unseren Sammelentsorgungsnachweis erfolgen.
Typ C: asbesthaltige Abfälle die keinen Faserzement enthalten
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Dachpappen, Abdichtungsmaterial, Fenster- & Fugenkitt, Bodenbeläge (u.A. Floor-Flex-Platten), Brandschutz- / Leichtbauplatten (u.A. Promastbestplatten), asbesthaltige (Magnesit)Estriche, Brandschutztüren / -tore / -klappen, asbestkontaminierte Schutzausrüstung, etc.
- Für sämtliche Fragen bzgl. der Entsorgung der unter dem Typ C aufgelisteten Abfälle wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (Herr Christian Sabathil: satzungsvollzug.awm@muenchen.de)