November 2019
Wichtige Information zur Entsorgung von Asbest, 15.11.2019
Wichtige Informationen zur Entsorgung von Asbest
Werte Geschäftspartner,
heute möchten wir Sie auf wichtige Informationen bezüglich der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen aus Stadt & Landkreis München hinweisen:
Typ A: gebundene, asbesthaltige Abfälle i.S.v. Faserzementprodukten
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Faserzementfassadenplatten (Eternit ®), Faserzementwelldachplatten (Eternit ®), Asbestrohre, Faserzement-pflanztröge / -balkonkästen, etc.
- Das Material muss AG-seitig staubdicht in Big-Bag´s (mit Schlaufen und Beschriftung „Asbest“!) verpackt und die Einfüllöffnung mit Klebeband zugeklebt / verschlossen sein (vgl. Vorgaben der TRGS 519)
Typ B: nicht-gebundene bzw. leicht-gebundene Asbestabfälle
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Spritzasbest, asbesthaltiges Fräs- / Schleifgut, Asbeststäube, etc.
- Das Material muss AG-seitig in einem Kunststoffdeckelfass (max. 200l) gesammelt werden und dann gem. LAGA-Merkblatt M23 mit Zement hydraulisch verfestigt werden. Anschließend ist das Fass staubdicht in Big-Bag´s (mit Schlaufen und Beschriftung „Asbest“!) zu verpacken und die Einfüllöffnung mit Klebeband zuzugekleben / zu verschließen (vgl. Vorgaben der TRGS 519)
Für die Materialien der Typen A & B besteht eine Andienungspflicht (AWM / Annahmestelle Eitting) und die Entsorgung kann bis zu einer Menge von <20,00t/BV pro Jahr über unseren Sammelentsorgungsnachweis erfolgen.
Typ C: asbesthaltige Abfälle die keinen Faserzement enthalten
- Zu diesen Abfällen gehören z.B. Dachpappen, Abdichtungsmaterial, Fenster- & Fugenkitt, Bodenbeläge (u.A. Floor-Flex-Platten), Brandschutz- / Leichtbauplatten (u.A. Promastbestplatten), asbesthaltige (Magnesit)Estriche, Brandschutztüren / -tore / -klappen, asbestkontaminierte Schutzausrüstung, etc.
- Für sämtliche Fragen bzgl. der Entsorgung der unter dem Typ C aufgelisteten Abfälle wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (Herr Christian Sabathil: satzungsvollzug.awm@muenchen.de)